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Tierschutz


 Tierschutzwidriges Zubehör

Was vielen sicherlich schon klar ist: nicht alles was man für Tiere kaufen kann, ist auch wirklich gut und sinnvoll.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. hat ein Merkblatt über tierschutzwidriges Zubehör ausgegeben, welches bekanntermaßen zu Gesundheitsschädigungen oder zum Tod von Tieren führen kann. Hier eine Auflistung:


Behältnisse, die komplett geschlossen sind:


Die Behältnisse in denen die Tiere Leben, dürfen nicht allseitig geschlossen sein. Eine Luftzirkulation muss gewährleistet sein, d.h.: Aquarien brauchen Gitterdeckel für die Luftzufuhr, bei Selbstbauten bedarf es Belüftungsschlitze.

Negative Folgen mangelnder Luftzirkulation:
  • Die Tiere können den Schadstoffanreicherungen (z.B.: Ammoniak im Urin) am Boden nicht ausweichen.
  • Durch Wühlen und Graben wirbelt Staub aus der Einstreu auf, der in geschlossenen Behältnissen nicht entweichen kann.
  • Wärme- und Feuchtigkeitsstau (begünstigt Pilzentwicklung).

Die Resultate daraus können z.B.: Pneumonien (Lungenentzündungen) und Schleimhautreizungen sein, sowie Hautschäden (schorfige, juckende Stellen etc.).

Möglicherweise wird auch die Wahrnehmung der Tiere behindert, dadurch kann es zu Störungen der Gruppenkommunikation kommen.

falsch Aquarium, Belüftung, allseitig geschlossen, falsch, Rennmaus, Mongolische

richtig Luftzufuhr, allseitig geschlossen, Aquarium, Terrarium, Rennmaus, Mongolische


Einstreu mit Duft- und / oder Farbstoffen:

Einstreu, die mit Duft- oder Farbstoffen behandelt wurde, sollte nicht für Tiere verwendet werden. Duftstoffe können Reizungen der Augen und Atemwege, sowie Allergien auslösen.Keine Duftstoffe, Zitruseinstreu, Rennmaus, Mongolische, schädlich, Einstreu  Häufig wird diese Art der Einstreu gewählt, weil der zugesetzte Duft, den der Exkremente übertüncht. Man sollte aus Interesse am Tier doch lieber häufiger sauber machen! Außerdem kann das natürliche Verhalten der Tiere durch Übermalung des Gruppengeruches beeinträchtigt werden.
Einige Tiere reagieren panisch auf die künstlichen, unbekannten Duftstoffe. Man sollte immer daran denken, dass die meisten Nagetiere sehr feine Nasen haben - sie setzen Duftmarken und orientieren sich an diesen.


Hamsterkugeln:

Hamsterkugeln sind meist 10-15cm groß und in zwei Ausführungen zu bekommen: Mit Ständer, also halb offen und ohne also geschlossen mit kleinen Belüftungsschlitzen.
Hamsterkugel, gefährlich, Rennmaus, Mongolische, Erstickung, Verletzungsgefahr
Es wird damit geworben, dass die Tiere in der Kugel frei im Zimmer herumlaufen können. Das Nagetier wird dafür in eine kleine Plastikkugel gesperrt, ohne die Möglichkeit daraus zu entkommen.

Es entsteht eine enorme Stresssituation. Das Tier versucht sich zu befreien und läuft dabei panisch, ohne eine Orientierungsmöglichkeit, umher.

Es kann weder die Richtung noch die Geschwindigkeit der Kugel kontrollieren, dadurch entsteht eine hohe Verletzungsgefahr. Die Nager können mit den Kugeln gegen Gegenstände knallen (Stühle, Tische, Schränke) oder auch herunterfallen (Treppe). Es starben auch schon Tiere an Dehydrierung und Hitzschlag, weil sich die Kugeln unter Heizungen eingeklemmt hatten.


Hamsterwatte:

Hamsterwatte ist faserig und zieht Fäden, dadurch entstehen häufig Schlingen, die zur Abschnürung von Gliedmaßen und Tod durch Strangulieren führen können. Bei Hamstern besteht die Gefahr der Verstopfung von Backentaschen.

Hamsterwatte ist nicht atmungsaktiv, dadurch kann es zu einem Wärmestau kommen, der zu Pilzen, Parasitenbefall führen, des Weiteren wurden Hautreaktionen (Ekzeme) beobachtet. Sinnvolle Alternativen sind Heu, Stroh und Toilettenpapier.


Laufräder mit Speichen oder mit einem zu kleinem Radius:

Zu kleines Laufrad, Rennmaus, Mongolische, Rückenprobleme, Laufradgröße, Durchmesser

Der ideale Durchmesser eines Laufrades für Mongolische Rennmäuse liegt bei mindestens 25-27cm. Zu kleine Räder führen aufgrund der Krümmung der Wirbelsäule zu Rückenproblemen .

Eine geschlossene Lauffläche ist sinnvoll, durch zu weite Speichen rutschen die Pfoten der Rennmäuse durch, Quetschungen und Brücke können die Folge daraus sein.




Zu kleines Laufrad, Schereneffekt, Scherenschnitteffekt, Rennmaus, Verletzungen
Laufräder mit Schereneffekt haben nichts in Rennmauskäfigen zu suchen. Schereneffekt meint, eine Querstrebe außen am Rad und die Aufhängung des Laufrades, fahren während des Laufens dicht nebeneinander vorbei. Köpfe und Extremitäten können eingequetscht werden.  Beispiel: Laufrad für rennmäsue.




 


Röhrensysteme:

Mit den Röhrensystemen sind nicht die kleinen Verbindungen zweier Aquarien gemeint, sondern die Plastikröhrensysteme, die es überall für Nager zu kaufen gibt und darauf angelegt sind, ständig wechselnde Verbindungen zusammen zu stecken.

Kinder sehen es als eine Art Spielzeug und schieben ihre Tiere in die Röhren. Die Rennmäuse werden einer erheblichen Stresssituation ausgesetzt und aus ihrer natürlichen Umgebung herausgerissen. Gerade Rennmäuse buddeln und wühlen für ihr Leben gerne, bei 20cm Einstreu legen sie Gänge an die jenen in der freien Natur sehr Nahe kommen.

Die Röhrensysteme entsprechen diesen in keinster Weise und gehören nicht zu einer artgerechten Haltung.


Seile:

Aus den locker geflochtenen oder gedrehten Seilen und Schnüren (Beispiel: Hanf) entstehen durch Nagen, Fasern und Schlingen, die zur Abschnürung von Gliedmaßen und Tod durch Strangulation führen können.



Gesetze zum Thema Tiere

Hier sind ein paar Gesetzesauszüge zu finden, die die Haltung von Tieren und den Umgang mit ihnen regeln.

§ 90a Tiere Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.[..]"


§ 1 Grundsatz - Tierschutzgesetz (TierSchG)

"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."


§ 2 Tierhaltung


"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
     
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
     
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."

§ 3 Tierhaltung (auszugsweise)

"Es ist verboten,
  • ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
     
  • ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
     
  • ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
     
  • einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet."

§ 4 Töten von Tieren (auszugsweise)

"(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.[...] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."


§ 5 Eingriffe an Tieren

  1. "An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Für die Betäubung mit Betäubungspatronen kann die zuständige Behörde Ausnahmen von Satz 2 zulassen, sofern ein berechtigter Grund nachgewiesen wird. Ist nach den Absätzen 2, 3 und 4 Nr. 1 eine Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern.
     
  2. Eine Betäubung ist nicht erforderlich,
    1. wenn bei vergleichbaren Eingriffen am Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres,
       
    2. wenn die Betäubung im Einzelfall nach tierärztlichem Urteil nicht durchführbar erscheint."

§ 11c Handel mit Tieren

"Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden."


§ 17 Straf- und Bußgeldvorschriften

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
  2. einem Wirbeltier
    1. aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
       
    2. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."

 

 Quelle: http://www.lady-vitamine-s.de

 

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